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   LG Berlin, 02.11.2021 - 15 O 551/19   

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https://dejure.org/2021,60323
LG Berlin, 02.11.2021 - 15 O 551/19 (https://dejure.org/2021,60323)
LG Berlin, Entscheidung vom 02.11.2021 - 15 O 551/19 (https://dejure.org/2021,60323)
LG Berlin, Entscheidung vom 02. November 2021 - 15 O 551/19 (https://dejure.org/2021,60323)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • verweyen.legal (Auszüge)

    Pastiche: Übernahme einer ganzen Computergrafik in ein Gemälde zulässig

Sonstiges

  • mofo.com (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Plagiatsvorwurf gegen den renommierten Berliner Maler Martin Eder ist unbegründet

Papierfundstellen

  • GRUR 2022, 760
  • GRUR-RR 2022, 216
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 30.10.2019 - 24 U 66/19

    Unterlassungsanspruch bei "Abmalen" eines geschützten Bildes; Urheberrechtliche

    Auszug aus LG Berlin, 02.11.2021 - 15 O 551/19
    Der vorliegenden Hauptsacheklage ist ein Eilverfahren vorausgegangen (LG Berlin - 15 0 102/19 -, Urteil vom 23.4.2019; KG - 24 U 66/19 Urteil vom 30.10.2019; Anlagen K la und Der Kläger hat seine Klage mit dem Antrag rechtshängig gemacht, den Beklagten unter Androhung gesetzlicher Ordnungsmittel zu verurteilen, es zu unterlassen, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland das (im Antrag) nachfolgend wiedergegebene Werk ohne Zustimmung des Klägers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten und/oder öffentlich zur Schau zu stellen und/oder öffentlich zugänglich zu machen und/oder diese Handlungen durch Dritte vornehmen zu lassen (Wiedergabe des Bildes 2).

    Der Pastiche setzt eine bewertende Referenz auf ein Original voraus (KG - 24 U 66/19 -, Urteil vom 30.10.2019; Pötzlberger, GRUR 2018, 675, 679).

    Für die Beurteilung ist ein objektiver Maßstab von jemanden anzulegen, dem das vorbestehende Werk bekannt ist und der für die Wahrnehmung der kommunikativen bzw. künstlerischen Auseinandersetzung das erforderliche intellektuelle Verständnis besitzt (BGH - I ZR 9/15 -, Urteil vom 28.7.2016 - auf fett getrimmt, m. w. N.; vgl. KG - 24 U 66/19 -, Urteil vom 30.10.2019: "informierter Betrachter").

    Die Übernahme vorgefundener Motive des Kitsches oder des Trashs kann durchaus als stilprägend für das Werk des Beklagten angesehen werden (KG - 24 U 66/19 -, Urteil vom 30.10.2019).

  • BGH, 28.07.2016 - I ZR 9/15

    auf fett getrimmt - Grenzen freier Benutzung von urheberrechtsgeschützten Fotos:

    Auszug aus LG Berlin, 02.11.2021 - 15 O 551/19
    In der Regel ist ein Verblassen anzunehmen, wenn die dem geschützten älteren Werk entlehnten eigenpersönlichen Züge im neuen Werk zurücktreten, so dass die Benutzung des älteren Werkes durch das neuer nur noch als Anregung zu einem neuen, selbständigen Werkschaffen erscheint (BGH - I ZR 9/15 -, Urteil vom 28.7.2016 - auf fett getrimmt).

    Für die Beurteilung ist ein objektiver Maßstab von jemanden anzulegen, dem das vorbestehende Werk bekannt ist und der für die Wahrnehmung der kommunikativen bzw. künstlerischen Auseinandersetzung das erforderliche intellektuelle Verständnis besitzt (BGH - I ZR 9/15 -, Urteil vom 28.7.2016 - auf fett getrimmt, m. w. N.; vgl. KG - 24 U 66/19 -, Urteil vom 30.10.2019: "informierter Betrachter").

  • BGH, 11.03.1993 - I ZR 264/91

    Freie Benutzung urheberrechtlich geschützter Elemente einer Comic-Serie - Asterix

    Auszug aus LG Berlin, 02.11.2021 - 15 O 551/19
    Es kann, wie nach bislang geltender Rechtslage unter § 24 UrhG a. F., auch dann von einem hinreichenden Abstand ausgegangen werden, wenn die aus dem benutzten Werk entlehnten eigenpersönlichen Züge dem Gesamteindruck nach gegenüber der Eigenart des neuen Werkes so stark verblassen, dass das vorbestehende Werk nicht mehr oder nur noch rudimentär zu erkennen ist (sogenannter "äußerer Abstand", vergleiche BGH - I ZR 264/91 -, Urteil vom 11.3.1993, - Asterix-Persiflagen).
  • OLG Hamburg, 28.04.2022 - 5 U 48/05

    Metall auf Metall III - Urheberrechtsschutz des Tonträgerherstellers:

    Im Ausgangspunkt geht es im Kern um einen kommunikativen Akt der stilistischen Nachahmung, wobei auch die Übernahme fremder Werke oder Werkteile erlaubt ist, der eine bewertende Referenz auf ein Original voraussetzt (LG Berlin, Urteil vom 02.11.2021 - 15 O 551/19, GRUR-RS 2021, 48603 Rn. 35).

    Dazu reicht es aus, dem Werk andere Elemente hinzuzufügen oder das Werk in eine neue Gestaltung zu integrieren, vgl. § 62 Abs. 4a UrhG (LG Berlin, Urteil vom 02.11.2021 - 15 O 551/19, GRUR-RS 2021, 48603 Rn. 35).

  • LG München I, 20.06.2022 - 42 S 231/21

    Berufsfotograf klagt gegen die Verwendung seines Bildes auf Facebook Account

    In Abgrenzung zum unzulässigen Plagiat müssen Parodien, Karikaturen und Pastiches wahrnehmbare Unterschiede zum Originalwerk aufweisen (BT-Drs. 19/27426, 90; LG Berlin, 02.11.2021, 15 O 551/19; OLG Hamburg, 28.04.2022, 5 U 48/05).

    Dadurch sind keine wahrnehmbaren Unterschiede zwischen der Verwendung der Beklagten als möglicher Parodie und dem parodierten Werk zu erkennen und es fehlt somit an dieser notwendigen Voraussetzung für das Vorliegen der Schrankenbestimmung (vgl. hierzu OLG Köln, 20.04.2018, 6 U 116/17 - TV Pannenshow; LG Berlin, 02.11.2021, 15 O 551/19; OLG Hamburg, 28.04.2022, 5 U 48/05).

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